Ab 1.1.2025 betrifft die Pfandverordnung alle oben erwähnten Getränkeverpackungen. Werden also PET-Flaschen oder Aludosen innerhalb eines Unternehmens an die Beschäftigten ausgegeben, so müssen die Verantwortlichen dafür sorgen, dass die leeren Gebinde nicht nur gesammelt, sondern auch retourniert werden können. Der Aufbau einer entsprechenden Logistik vor dem kommenden Jahreswechsel ist Unternehmen jeglicher Größe daher dringend anzuraten – denn egal, ob Getränke an die Mitarbeitenden im Betriebsrestaurant, der Kantine oder der Büroküche ausgegeben werden:
Jede nicht an die Verkaufsstelle zurückgegebene bepfandete Verpackung kostet Geld.