ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMENSKUNDEN

der Culligan Austria GmbH in 1230 Wien
(nachstehend “Culligan” genannt)
1. Geltungsbereich
1.1. UNTERNEHMENSKUNDEN. Für alle Geschäftsbeziehungen mit Culligan (einschließlich Fernabsatz) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die von diesen AGB abweichenden Bedingungen werden durch
Culligan schriftlich bestätigt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Culligan, auch wenn
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Kunde ist “Unternehmer”, wenn das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Trifft dies nicht zu, ist der Kunde
“Verbraucher” im Sinne von § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Dann gelten die AGB für Privatkunden. Der Verkauf und die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt derzeit
innerhalb der DACH-Region, daher müssen sich sowohl Liefer- als auch die Rechnungsadresse des Unternehmenskunden in Österreich, Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein
befinden.
2. Vertragsabschluss
2.1. ALLGEMEIN. Der Vertragsabschluss erfolgt entweder über Direktabschluss durch Mitarbeiter von Culligan oder durch dazu autorisierte natürliche/juristische Personen (“Autorisierte”)
oder über unsere Homepage per Bestellformular. Die Darstellung der Produkte und Services auf unserer Homepage, in sonstigem Informationsmaterial oder sonstigen Medien stellt
kein bindendes Angebot von Culligan auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragsinhalt (Bestelldaten) wird unsererseits abgespeichert. Die bestellte Ware ist nicht für den
Wiederverkauf bestimmt.
2.2. VERTRAGSABSCHLUSS DURCH MITARBEITER/AUTORISIERTE. Der Kunde gibt durch das (eigen- oder fremdhändige sowie elektronische) Ausfüllen und der eigenhändigen
Unterfertigung der von Culligan bereitgestellten Bestellformulare (Service- und Liefervereinbarung) ein für Ihn bindendes Angebot ab. Culligan bestätigt den Eingang der Bestellung
durch Entgegennahme der ausgefüllten Service- und Liefervereinbarung. Die Entgegennahme stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Culligan dar. Die Erklärung
der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Erfüllung des Vertrages oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Für den Fall der sofortigen Verfügbarkeit eines Wasserspenders
bei Vertragsabschluss, wird dieser durch den Mitarbeiter/Autorisierten aufgestellt. Anderenfalls wird ein Liefer- und Aufstelltermin mit dem Kunden vereinbart.
2.3. VERTRAGSABSCHLUSS DURCH ELEKTRONISCHES BESTELLFORMULAR. Der Kunde füllt das von Culligan bereitgestellte, elektronische Bestellformular aus und gibt durch Anklicken
des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” ein für ihn bindendes Angebot ab, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages im Sinne des Bestellformulars. Mit Absenden der Bestellung
erkennt der Kunde diese AGB und die Datenschutzbestimmungen als für das Rechtsverhältnis mit Culligan allein maßgeblich an. Culligan bestätigt den Eingang der Bestellung durch
Versendung eines automatisierten E-Mails an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse mit dem Inhalt der Bestelldaten. Diese Bestellbestätigung stellt noch
nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Culligan dar. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Erfüllung des Vertrages (insbesondere Auslieferung
der Ware) oder durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die AGB sowie auch die Datenschutzbestimmungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen werden.
Die Bestelldaten sind nach Absenden der Bestellung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. Bei etwaigen Übermittlungsfehlern geht die Gefahr des
Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Culligan-Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
2.4. WICHTIGE HINWEISE. Der Ankauf von leitungsgebundenen Wasserspendern ist nur in Verbindung mit einem Abschluss eines Hygienevertrags für die Dauer von mindesten 36 Monaten
möglich. Bei Anmietung von leitungsgebundenen Wasserspenden ist das unter 9.2. genannte Hygieneservice vom Leistungsumfang des Mietvertrages umfasst.
2.5. EINSATZLEISTUNG. Bei Aufstellung des Wasserspenders durch Mitarbeiter/Autorisierte von Culligan, wird eine Einsatzleistung in Höhe von mind. € 100,- fällig, welche vor
Vertragsbeginn zu bezahlen ist. Bei Inanspruchnahme einer zeitlich begrenzten kostenlosen Teststellung (“Trial”) wird die Einsatzleistung erst mit Fälligkeit des ersten Aboentgelts
ebenso fällig. Die Rückerstattung der Einsatzleistung erfolgt bei Vertragsauflösung.
2.6. ERFÜLLUNGSORT. Erfüllungsort ist Culligan Austria GmbH in 1230 Wien.
3. Nutzung
3.1. HANDHABUNG. Kunden erhalten zur Vereinbarung einen (oder mehrere) Spender gemeinsam mit anderer notwendiger Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Veränderungen an den
Gegenständen, einschließlich Veränderungen des Standortes, dürfen nur von Culligan vorgenommen werden. Die zur Verfügung gestellten Flaschen dürfen weder geöffnet noch mit
Substanzen jeglicher Art gefüllt werden. Zweckentfremdete Flaschen müssen dem Kunden komplett verrechnet werden, ebenso die eventuell daraus resultierenden Reinigungskosten
an Maschinen etc.
3.2. EIGENTUM. Sämtliche Gegenstände (abgesehen Gegenstände eines Kaufvertrages) sind und bleiben Eigentum von Culligan.
4. Laufzeit und Kündigung bei Wasserspendern mit Flaschenbezug
4.1. GELTUNG. Diese Bestimmung über die Laufzeit gilt für Mietverträge über Wasserspender (“Alpenwasserspender”, “Bottled Water Cooler”, “BWC”) mit Flaschenbezug.
4.2. MINDESTDAUER UND JÄHRLICHE KÜNDIGUNG. Eine Vereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten (aktionsbezogene Laufzeiten ausgenommen), wobei diese unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar ist. Die Kündigung kann daher erstmals zum Ende des 12. Monats ausgesprochen werden. Die bei
Aufstellung verrechnete Einsatzleistung bei Mietgeräten (für jedes Gerät) je nach Variante, wird bei Vereinbarungsende zurückerstattet bzw. gegen offene Forderungen
gegengerechnet. Bei Zahlungsverzug kann die regelmäßige Belieferung vorübergehend eingestellt werden, das Vertragsverhältnis bleibt – vorbehaltlich der Ausübung gesetzlicher
Rücktrittsrechte – bestehen.
4.3. FORM. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist per Brief, Scan oder E-Mail an Culligan zu übermitteln. Die Kündigungsfrist ist gewahrt, wenn sie innerhalb der Frist bei Culligan
eingeht.
4.4. FRISTWIDRIGE KÜNDIGUNG. Bei fristwidriger Kündigung entstehen außer etwaiger Rabattrückerstattungen auch Stornokosten in der Höhe von 50% der Vereinbarungswertes,
mindestens jedoch € 350,- exkl. MwSt. Bei Vereinbarungen, die eine kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern beinhalten, wird als Vereinbarungswert eine Jahreskonsumation
von 52 Flaschen pro Spender als Berechnungsbasis herangezogen.
4.5. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten, sollte keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden.
5. Laufzeit und Kündigung bei leitungsgebundenen Wasserspendern (Festwasserspendern)
5.1. GELTUNG. Diese Bestimmung über die Laufzeit gilt für Mietverträge über leitungsgebundene Wasserspender (“Festwasserspender”, “Bottle Free Cooler”, “BFC”).
5.2. MINDESTDAUER UND JÄHRLICHE KÜNDIGUNG. Eine Vereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten (aktionsbezogene Laufzeiten ausgenommen), wobei diese unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar ist. Die Kündigung kann daher erstmals zum Ende des 3. Jahres ausgesprochen werden. Die
Einsatzleistung von mind. € 100,- bei Mietgeräten (für jedes Gerät), wird bei Vereinbarungsende zurückerstattet bzw. gegen offene Forderungen gegengerechnet
5.3. FORM. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist per Brief, Scan oder E-Mail an Culligan zu übermitteln. Die Kündigungsfrist ist gewahrt, wenn sie innerhalb der Frist bei Culligan
eingeht.
5.4. FRISTWIDRIGE KÜNDIGUNG. Bei fristwidriger Kündigung entstehen außer etwaiger Rabattrückerstattungen auch Stornokosten in der Höhe von 50% der Vereinbarungswertes,
mindestens jedoch € 350,-.
5.5. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten, sollte keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden.
6. Außerordentliche Kündigung
6.1. CULLIGAN. Culligan kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzt. Dazu zählt die Verwendung von
Leitungswasser bei Wasserspendern mit Flaschenbezug, Wasser anderer Lieferanten, die Nichtbezahlung ausständiger Rechnungen nach Mahnung oder Zahlungsunfähigkeit des
Kunden. Eine Verweigerung der kontinuierlichen Bestückung des Spenders zur gezielten Unterbindung der Nutzung gilt ebenfalls als Vereinbarungsverletzung. Bei
Vereinbarungsverletzung ist Culligan darüber hinaus berechtigt, die aufgestellte Ausrüstung sofort aus den Räumlichkeiten des Kunden zu entfernen oder sich seine Rechte an der
Ausrüstung entsprechend zu sichern. Bei Vereinbarungsverletzung durch den Kunden stehen Culligan alle Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit unter Anrechnung dessen, was sich
Culligan erspart hat, zu, zusätzlich gelangen auch die unter 4.4 bzw. 5.4. genannten Stornokosten zur Anwendung
6.2. KUNDE. Bei Vereinbarungsverletzung durch Culligan kann der Kunde die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen sofern Culligan nach schriftlicher Aufforderung nicht in der Lage
ist die Vereinbarungskonformität innerhalb von 14 Tagen wiederherzustellen. Das Recht der Rücknahme der Gegenstände durch Culligan und der freie Zugang zu den Räumlichkeiten
des Kunden, in welchen sich die Gegenstände befinden, gelten für diesen Fall als vereinbart.
7. Beendigung
7.1. RÜCKSTELLUNG. Wird Culligan die Abholung der Mietgegenstände bzw. der Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zu diesem Zweck verweigert, behält sich Culligan die
Verrechnung allfälliger Kosten (Inkasso-, Anwalts-, Gerichts- oder Rückführungskosten) zur Wiederbeschaffung der Geräte vor. Bei zwei erfolglosen Abholversuchen trotz
Vorinformation des Kunden (per SMS oder E-Mail), wird dies als Verweigerung der Rückgabe angesehen und nicht retournierte Wasserspender (BWC) werden mit EUR 700,- (exkl.
MwSt.) in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. ZAHLUNGSMODALITÄTEN. Culligan unterstützt grundsätzlich folgende Zahlungsarten: SEPA Lastschrift, SEPA Überweisung. Culligan behält sich vor, im Einzelfall einzelne
Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen. Bei nicht ausreichender Kontodeckung gehen dadurch entstehende Mahn- oder
Inkassokosten, Bankspesen und Bankrücklaufkosten zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsvariante “Zahlbar bei Erhalt” werden bei Erstellung der 2. Mahnung Aufwandsspesen i. H. v. €
30,- (exkl. MwSt.) verrechnet. Zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung übergibt ggf. Culligan Austria GmbH die an sie übergebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) an
Auskunfteien und erhält von diesen Auskünfte sowie Bonitätsinformationen. Diese haben Auswirkung auf die angebotenen Zahlungsvarianten.
8.2. FÄLLIGKEIT UND VERZUG. Die Zahlungen erfolgen für die jeweilige vereinbarte Leistung im Vorhinein und sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Die gesetzlichen Verzugszinsen
betragen 9% über dem Basiszinssatz. Bei SEPA Lastschrift wird automatisch Ihr Bankkonto 2 Geschäftstage nach Rechnungslegung belastet.
8.3. PREISANPASSUNG. Die Preise werden jährlich entsprechend des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria und der kollektivvertraglichen Erhöhung der Sparte Handel angepasst.
Angemessene Preisanpassungen – auch unterjährig – auf Grund von Erhöhung der Bezugspreise und/oder Betriebskosten bleiben davon unberührt.
8.4. FOLGERECHNUNGEN. Eventuelle Folgerechnungen beinhalten ggf. die Nachverrechnung von Mehrverbrauch (tatsächlicher Verbrauch überschreitet die in der Vereinbarung
abgedeckte Menge) von 19L Gebinden auf der Basis des aktuellen Flaschenpreises oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die nicht mit dem laufenden Entgelt abgedeckt
sind.
8.5. MINDESTLIEFERMENGE. Bei Unterschreitung einer Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellbetrag behalten wir uns das Recht vor einen Lieferaufschlag zu verrechnen.
8.6. RECHNUNGSLEGUNG. Die Rechnungslegung erfolgt automatisch, auf elektronischem Weg. Wird die elektronische Übermittlung seitens Kunde abgelehnt, behalten wir uns die
Verrechnung einer zusätzlichen Gebühr für den dadurch entstehenden Aufwand des Postversands vor.
9. Liefer-, Leistungs- und Hygieneservice
9.1. LIEFERSERVICE BEI FLASCHENBEZUG. Lieferservice erfolgt während der Geschäftszeit des Kunden bzw. nach Vereinbarung, im 4-Wochenintervall. Die Mindestliefermenge bei
Gebinden beträgt 2 Stück pro Lieferung. Die Lieferbestätigung wird bei Anwesenheit einer Ansprechperson des Kunden von dieser gegengezeichnet (elektronisch, Smartphone), bei
Abwesenheit einer Ansprechperson oder auf Grund hygienischer Aspekte wird eine Zustellinformation an die hinterlegte Emailadresse versandt – dieser Emailnachweis kann binnen 14
Tagen beeinsprucht werden. Lieferungen, die nicht beeinsprucht werden, gelten als ordnungsgemäß durchgeführt. Liefertermine, die auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, werden
nicht zwingend eingehalten, die Lieferung erfolgt an den vorangehenden oder folgenden Werktagen. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Liefertag oder Uhrzeit. Nicht
konsumierte Flaschen, welche Teil der Abovertragsmenge sind, werden bei Vertragsjährung nicht rückvergütet.
9.2. HYGIENESERVICE BEI FLASCHENBEZUG UND FESTWASSERSPENDERN. Hygieneservice erfolgt während der Geschäftszeit des Kunden bzw. nach Vereinbarung, spätestens alle 6
Monate. Bei leitungsgebundenen Wasserspendern muss das Gerät den Mitarbeitern/Autorisierten von Culligan frei zugängig sein, um die vereinbarten Leistungen ausführen zu
können. Die Leistungsbestätigung wird bei Anwesenheit einer Ansprechperson des Kunden von dieser gegengezeichnet (elektronisch, Smartphone), bei Abwesenheit einer
Ansprechperson oder auf Grund hygienischer Aspekte wird eine Zustellinformation an die hinterlegte Emailadresse versandt – dieser Emailnachweis kann binnen 14 Tagen beeinsprucht
werden. Lieferungen und Leistungen, die nicht beeinsprucht werden, gelten als ordnungsgemäß durchgeführt. Folgende Leistungen sind – abhängig vom Gerätetyp – Bestandteil des
Hygieneservices: a) halbjährlicher Wechsel des Aktivkohle- und Kalkfilters; b) jährlicher Tausch der optionalen UV-Lampe; c) halbjährliche Desinfektion aller wasserführenden Teile; d)
halbjährliche Entkalkung des optionalen Heißwasser-Tanks. Bei jeder Leistungsdurchführung wird eine umfassende Funktionsprobe durchgeführt.
9.3. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN. Außerordentliche Leistungen, insbesondere Service- und Reparaturarbeiten, die nicht Bestandteil von Hygienevereinbarungen (bei Eigengeräten) oder
Mietvarianten sind, werden nach erbrachtem Aufwand abgerechnet. Hierfür gelten folgende Bestimmungen: a) Arbeitszeit wird im Viertelstunden-Takt abgerechnet b)
Anfahrtspauschale wird einheitlich, ortsunabhängig, pro Anfahrt bemessen. Alle benötigten Ersatzteile zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit werden nach geltender Ersatzteil-
Preisliste weiterverrechnet. Für die Behebung von Störfällen und Durchführung von Reparaturen ist die mündliche Beauftragung telefonisch oder vor Ort durch einen Mitarbeiter des
Kunden als verbindlich anzuerkennen. Werden zusätzliche Filter-Systeme auf Wunsch des Kunden in Wasserspendern integriert, sind die Kosten für die Filter, insbesondere Kalkfilter,
je nach Aufwand vom Kunden zu übernehmen. Ab einer Karbonat-Härte von 14°dKH ist der Einsatz von Kalkfiltern bei Heißwasser-Mietgeräten verpflichtend. Für Schäden, die aufgrund
der vorherrschenden Wasserqualität aus dem Leitungsnetz des Kunden an den leitungsgebundenen Wasserspendern entstehen, übernimmt Culligan keine Haftung. Die Kosten zur
Behebung dieser Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und werden bei leitungsgebundenen Wasserspendern einmal jährlich (zwischen den
Hygieneservices) mikrobiologische Beprobungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Betreiber (=Kunde) zur Verfügung gestellt, entsprechende Maßnahmen seitens Culligan
Austria vorgeschlagen und durchgeführt. Sowohl die Beprobung als auch notwendige Maßnahmen werden gesondert in Rechnung gestellt.
10. Gewährleistung
10.1. RÜGE. Der Kunde hat sämtliche Waren unverzüglich bei Entgegennahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen binnen 2 Werktagen ab Entgegennahme anzuzeigen.
Die Rüge hat in Schriftform zu erfolgen, gerichtet an die untenstehenden Kontaktdaten.
10.2. AUSSCHLUSS. Das Vorliegen von Mangeln ist vom Kunden nachzuweisen: §§924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. Eine Haftung von Culligan dafür, die gekauften Waren für
die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.
10.3. MELDUNG VON STÖRUNGEN. Verlust, Diebstahl, Beschädigungen jeglicher Art sowie Defekte sind vom Kunden unverzüglich an Culligan zu melden.
10.4. GELTENDMACHUNG. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Bei begründeter Beanstandung ist Culligan
nach ihrer Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt.
11. Schadenersatz
11.1. EINSCHRÄNKUNG. Zum Schadenersatz aus jedem erdenklichen Rechtsgrund ist Culligan nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das Vorliegen krass
grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz ist vom Geschädigten zu beweisen. Bei leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit haftet Culligan nur für Personenschäden.
11.2. VERJÄHRUNG. Die Haftung verjährt, mit Ausnahme von Personenschäden, in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
11.3. HAFTUNG. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art bis zu einer Höhe von EUR 700.- (exkl. MwSt.) je Wasserspender oder in Höhe des Marktpreises
anderer Ausrüstungsgegenstände. Für mittelbare Schäden, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus
Ansprüchen Dritter haftet Culligan nicht. Die Haftung von Culligan ist pro Schadensfall mit dem Auftragswert eines Jahres begrenzt. Zweckentfremdete Flaschen müssen dem Kunden
komplett verrechnet werden, ebenso die eventuell daraus resultierenden Reinigungskosten an Maschinen etc.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. GERICHTSSTAND. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bedingungen gilt das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes von Culligan als vereinbart.
12.2. RECHTSWAHL Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksam gewordenen soll eine solche Bestimmung gelten, welche dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.4. Als Erfüllungs- und Gerichtsstandort gilt Wien.
Kontakt: Culligan Austria GmbH, Brunner Straße 77-79, 1230 Wien, kontakt@culligan.at
Datenschutz: Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise auf unserer Homepage.
Stand 01/2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN

der Culligan Austria GmbH in 1230 Wien
(nachstehend “Culligan” genannt)
1. Geltungsbereich
1.1. PRIVATKUNDEN. Für alle Geschäftsbeziehungen mit Culligan (einschließlich Fernabsatz) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die von diesen AGB abweichenden Bedingungen werden durch
Culligan schriftlich bestätigt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Culligan, auch wenn
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Privatkunde ist “Verbraucher” im Sinne von § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Der Verkauf und die Erbringung von
Dienstleistungen erfolgt derzeit nur innerhalb Österreichs, daher müssen sich sowohl Liefer- als auch die Rechnungsadresse des Privatkunden in Österreich befinden.
2. Vertragsabschluss
2.1. ALLGEMEIN. Der Vertragsabschluss erfolgt entweder über Direktabschluss durch Mitarbeiter von Culligan oder durch dazu autorisierte natürliche/juristische Personen (“Autorisierte”)
oder über unsere Homepage per Bestellformular. Die Darstellung der Produkte und Services auf unserer Homepage, in sonstigem Informationsmaterial oder sonstigen Medien stellt
kein bindendes Angebot von Culligan auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragsinhalt (Bestelldaten) wird unsererseits abgespeichert. Unser ABO richtet sich an Endverbraucher
(Haushalt) in Österreich und die bestellte Ware ist nicht für den Wiederverkauf bestimmt. Daher werden nur Bestellungen in haushaltsüblichen Mengen (max.10 Flaschen pro Lieferung
und pro Wasserspender) angenommen.
2.2. VERTRAGSABSCHLUSS DURCH MITARBEITER/AUTORISIERTE. Der Kunde gibt durch das (eigen- oder fremdhändige sowie elektronische) Ausfüllen und der eigenhändigen
Unterfertigung der von Culligan bereitgestellten Bestellformulare (Service- und Liefervereinbarung) ein für ihn bindendes Angebot ab. Culligan bestätigt den Eingang der Bestellung
durch Entgegennahme der ausgefüllten Service- und Liefervereinbarung. Die Entgegennahme stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Culligan dar. Die Erklärung
der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Erfüllung des Vertrages oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Für den Fall der sofortigen Verfügbarkeit eines Wasserspenders
bei Vertragsabschluss, wird dieser durch den Mitarbeiter/Autorisierten aufgestellt. Anderenfalls wird ein Liefer- und Aufstelltermin mit dem Kunden vereinbart.
2.3. VERTRAGSABSCHLUSS DURCH ELEKTRONISCHES BESTELLFORMULAR. Der Kunde füllt das von Culligan bereitgestellte, elektronische Bestellformular aus und gibt durch Anklicken
des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” ein für ihn bindendes Angebot ab, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages im Sinne des Bestellformulars. Mit Absenden der Bestellung
erkennt der Kunde diese AGB und die Datenschutzbestimmungen als für das Rechtsverhältnis mit Culligan allein maßgeblich an. Culligan bestätigt den Eingang der Bestellung durch
Versendung eines automatisierten E-Mails an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse mit dem Inhalt der Bestelldaten. Diese Bestellbestätigung stellt noch
nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Culligan dar. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Erfüllung des Vertrages (insbesondere Auslieferung
der Ware) oder durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die AGB sowie auch die Datenschutzbestimmungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen werden.
Die Bestelldaten sind nach Absenden der Bestellung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. Nach Verarbeitung der Bestellung durch Culligan wird ein Lieferund
Aufstelltermin mit dem Kunden vereinbart.
2.4. WICHTIGE HINWEISE. Der Ankauf von leitungsgebundenen Wasserspendern ist nur in Verbindung mit einem Abschluss eines Hygienevertrags für die Dauer von mindesten 36 Monaten
möglich.
2.5. EINSATZLEISTUNG. Bei Aufstellung des Wasserspenders durch Mitarbeiter/Autorisierte von Culligan, wird eine Einsatzleistung in Höhe von mind. € 100,- fällig, welche vor
Vertragsbeginn zu bezahlen ist. Bei Inanspruchnahme einer zeitlich begrenzten kostenlosen Teststellung (“Trial”) wird die Einsatzleistung mit Fälligkeit des ersten Aboentgelts ebenso
fällig. Die Rückerstattung der Einsatzleistung erfolgt bei Vertragsauflösung.
3. Nutzung
3.1. HANDHABUNG. Kunden erhalten zur Abo-Vereinbarung einen (oder mehrere) Spender gemeinsam mit anderer notwendiger Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Veränderungen an den
Gegenständen, einschließlich Veränderungen des Standortes, dürfen nur von Culligan vorgenommen werden. Die zur Verfügung gestellten Flaschen dürfen weder geöffnet noch mit
Substanzen jeglicher Art gefüllt werden.
3.2. HAFTUNG. Ab Lieferung und Aufstellung gehen sämtliche Risiken an den Kunden über, insbesondere das Risiko der Zerstörung sowie des Verlustes. Der Kunde haftet für Verlust,
Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art bis zu einer Höhe von EUR 700.- (exkl. MwSt.) je Wasserspender oder in Höhe des Marktpreises anderer Ausrüstungsgegenstände.
Zweckentfremdete Flaschen müssen dem Kunden komplett verrechnet werden, ebenso die eventuell daraus resultierenden Reinigungskosten an Maschinen etc.
3.3. MELDUNG VON STÖRUNGEN. Verlust, Diebstahl, Beschädigungen jeglicher Art sowie Defekte sind vom Kunden unverzüglich an Culligan zu melden.
3.4. EIGENTUM. Sämtliche Gegenstände (abgesehen Gegenstände eines Kaufvertrages) sind und bleiben Eigentum von Culligan.
4. Laufzeit und Kündigung bei Wasserspendern mit Flaschenbezug
4.1. GELTUNG. Diese Bestimmung über die Laufzeit gilt für Mietverträge über Wasserspender (“Bottled Water Cooler”, “BWC”) mit Flaschenbezug.
4.2. MINDESTDAUER UND JÄHRLICHE KÜNDIGUNG. Ein Abo hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten (aktionsbezogene Laufzeiten ausgenommen), wobei dieses unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar ist. Die Kündigung kann daher erstmals zum Ende des 12. Monats ausgesprochen werden. Die bei Aufstellung
verrechnete Einsatzleistung bei Mietgeräten (für jedes Gerät) je nach Variante, wird bei Vereinbarungsende zurückerstattet bzw. gegen offene Forderungen gegengerechnet. Bei
Zahlungsverzug kann die regelmäßige Belieferung vorübergehend eingestellt werden, das Vertragsverhältnis bleibt – vorbehaltlich der Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte –
bestehen.
4.3. FORM. Die Kündigung ist per Brief, Fax, Scan oder E-Mail an Culligan zu übermitteln. Die Kündigungsfrist ist gewahrt, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wird.
4.4. STORNOPAUSCHALE. Bei unterjähriger Kündigung wird eine einmalige Stornoauschale von € 149,00 (inkl. MwSt.) verrechnet.
4.5. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG. Das Abo verlängert sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten, sollte keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden
5. Laufzeit und Kündigung bei leitungsgebundenen Wasserspendern (Festwasserspender)
5.1. GELTUNG. Diese Bestimmung über die Laufzeit gilt für Mietverträge über leitungsgebundene Wasserspender (Festwasserspender).
5.2. MINDESTDAUER UND JÄHRLICHE KÜNDIGUNG. Ein ABO hat eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten (aktionsbezogene Laufzeiten ausgenommen), wobei dieses unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar ist. Die Kündigung kann daher erstmals zum Ende des 3. Vertragsjahres ausgesprochen werden. Die Einsatzleistung
von mind. € 100,- bei Mietgeräten (für jedes Gerät) je nach Variante, wird bei Vereinbarungsende zurückerstattet bzw. gegen offene Forderungen gegengerechnet
5.3. FORM. Die Kündigung ist per Brief, Fax, Scan oder E-Mail an Culligan zu übermitteln. Die Kündigungsfrist ist gewahrt, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wird.
5.4. STORNOPAUSCHALE. Bei unterjähriger Kündigung wird eine einmalige Stornopauschale von €199,00 (inkl. MwSt.) verrechnet.
5.5. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG. Das Abo verlängert sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten sollte keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden.
6. Außerordentliche Kündigung
6.1. CULLIGAN. Culligan kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzt. Dazu zählt die Verwendung von
Leitungswasser bei Wasserspender mit Flaschenbezug, Wasser anderer Lieferanten, die Nichtbezahlung ausständiger Rechnungen nach Mahnung oder Zahlungsunfähigkeit des
Kunden. Eine Verweigerung der kontinuierlichen Bestückung des Spenders zur gezielten Unterbindung der Nutzung gilt ebenfalls als Vereinbarungsverletzung. Bei
Vereinbarungsverletzung ist Culligan darüber hinaus berechtigt, die aufgestellte Ausrüstung sofort aus den Räumlichkeiten des Kunden zu entfernen oder sich seine Rechte an der
Ausrüstung entsprechend zu sichern. Bei Vereinbarungsverletzung durch den Kunden stehen Culligan alle Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit unter Anrechnung dessen, was sich
Culligan erspart hat, zu, zusätzlich gelangt auch die unter 4.4 bzw. 5.4. genannte Stornopauschale zur Anwendung.
6.2. KUNDE. Bei Vereinbarungsverletzung durch Culligan kann der Kunde die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen sofern Culligan nach schriftlicher Aufforderung nicht in der Lage
ist die Vereinbarungskonformität innerhalb von 14 Tagen wiederherzustellen. Das Recht der Rücknahme der Gegenstände durch Culligan und der freie Zugang zu den Räumlichkeiten
des Kunden, in welchen sich die Gegenstände befinden, gelten für diesen Fall als vereinbart.
7. Beendigung
7.1. RÜCKSTELLUNG. Wird Culligan die Abholung der Mietgegenstände bzw. der Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zu diesem Zweck verweigert, behält sich Culligan die
Verrechnung allfälliger Kosten (Inkasso-, Anwalts-, Gerichts- oder Rückführungskosten) zur Wiederbeschaffung der Geräte vor. Bei zwei erfolglosen Abholversuchen trotz
Vorinformation des Kunden (per SMS oder E-Mail), wird dies als Verweigerung der Rückgabe angesehen und nicht retournierte Wasserspender werden mit EUR 700,- (exkl. MwSt.) in
Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. ZAHLUNGSMODALITÄTEN. Culligan unterstützt grundsätzlich folgende Zahlungsarten: Kreditkarte, SEPA Lastschrift. Culligan behält sich vor, im Einzelfall einzelne
Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen. Bei Zahlungsvariante Kreditkarte wird durch eine Partnerfirma die Kreditkarte des
Kunden belastet. Die Kreditkartendaten wurden hierfür ausschließlich bei unserer Partnerfirma gespeichert. Bei Zahlungsvariante SEPA Lastschrift wird Ihr Bankkonto automatisch
belastet. Bei nicht ausreichender Kontodeckung gehen dadurch entstehende Mahn- oder Inkassokosten, Bankspesen und Bankrücklaufkosten zu Lasten des Kunden. Zum Zwecke der
Identitäts- und Bonitätsprüfung übergibt ggf. Culligan Austria GmbH die an sie übergebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) an Auskunfteien und erhält von diesen Auskünfte
sowie Bonitätsinformationen. Diese haben Auswirkung auf die angebotenen Zahlungsvarianten.
8.2. FÄLLIGKEIT UND VERZUG. Die Zahlungen erfolgen für die jeweilige vereinbarte Leistung im Vorhinein und sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Die gesetzlichen Verzugszinsen
betragen 4% pro Jahr.
8.3. PREISANPASSUNG. Die Preise werden jährlich entsprechend des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria und der kollektivvertraglichen Erhöhung der Sparte Handel angepasst.
Angemessene Preisanpassungen – auch unterjährig – auf Grund von Erhöhung der Bezugspreise und/oder Betriebskosten bleiben davon unberührt.
8.4. FOLGERECHNUNGEN. Eventuelle Folgerechnungen beinhalten ggf. die Nachverrechnung von Mehrverbrauch (tatsächlicher Verbrauch überschreitet die Abovertragsmenge) von 19L
Gebinden auf der Basis von € 16,39/Gebinde (inkl. MwSt.).
8.5. MINDESTLIEFERMENGE. Bei Unterschreitung einer Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellbetrag behalten wir uns das Recht vor einen Lieferaufschlag zu verrechnen.
8.6. RECHNUNGSLEGUNG. Die Rechnungslegung erfolgt automatisch, auf elektronischem Weg, monatlich. Wird die elektronische Übermittlung seitens Kunde abgelehnt, behalten wir uns
die Verrechnung einer zusätzlichen Gebühr für den dadurch entstehenden Aufwand des Postversands vor.
9. Liefer-, Leistungs- und Hygieneservice
9.1. LIEFERSERVICE BEI FLASCHENBEZUG. Lieferservice erfolgt zwischen 06:30 und 16:00 Uhr von Mo – Do, zwischen 06:30 und 13:00 am Fr oder nach Vereinbarung, im 4-Wochenintervall.
Es gibt eine Mindestliefermenge von 2 Flaschen und eine Maximalliefermenge von 10 Flaschen (Haushaltsmenge) pro Wasserspender/Lieferung. Die Lieferbestätigung wird bei
Anwesenheit des Kunden gegengezeichnet (elektronisch, Smartphone), bei Abwesenheit des Kunden wird eine Zustellinformation an die hinterlegte Emailadresse versandt – dieser
Emailnachweis kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Lieferungen, die nicht beeinsprucht werden, gelten als ordnungsgemäß durchgeführt. Liefertermine, die auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, werden nicht zwingend eingehalten, die Lieferung erfolgt an den vorangehenden oder folgenden Werktagen. Es gibt keinen Anspruch auf einen
bestimmten Liefertag oder Uhrzeit. Nicht konsumierte Flaschen, welche Teil der Abovertragsmenge sind, werden bei Vertragsjährung nicht rückvergütet.
9.2. HYGIENESERVICE BEI FLASCHENBEZUG UND FESTWASSERSPENDERN. Hygieneservice erfolgt zwischen 06:30 und 16:00 Uhr von Mo – Do, zwischen 06:30 und 13:00 am Fr oder nach
Vereinbarung, im 6-Monatsintervall. Abweichungen von diesem Intervall sind abhängig vom Gerätetyp möglich. Bei leitungsgebundenen Wasserspendern muss das Gerät den
Mitarbeitern/Autorisierten von Culligan frei zugängig sein, um die vereinbarten Leistungen ausführen zu können. Die Leistungsbestätigung wird bei Anwesenheit des Kunden
gegengezeichnet (elektronisch, Smartphone), bei Abwesenheit des Kunden wird ggf. diese Information an die hinterlegte Emailadresse versandt – dieser Emailnachweis kann binnen
14 Tagen beeinsprucht werden. Lieferungen und Leistungen, die nicht beeinsprucht werden, gelten als ordnungsgemäß durchgeführt. Folgende Leistungen sind – abhängig vom
Gerätetyp – Bestandteil des Hygieneservices: a) halbjährlicher Wechsel des Aktivkohle- und Kalkfilters; b) jährlicher Tausch der optionalen UV-Lampe; c) halbjährliche Desinfektion
aller wasserführenden Teile; d) halbjährliche Entkalkung des optionalen Heißwasser-Tanks. Bei jeder Leistungsdurchführung wird eine umfassende Funktionsprobe durchgeführt.
9.3. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN. Außerordentliche Leistungen, insbesondere Service- und Reparaturarbeiten, die nicht Bestandteil von Hygienevereinbarungen (bei Eigengeräten) oder
Mietvarianten sind, werden nach erbrachtem Aufwand abgerechnet. Hierfür gelten folgende Bestimmungen: a) Arbeitszeit wird im Viertelstunden-Takt abgerechnet b)
Anfahrtspauschale wird einheitlich, ortsunabhängig, pro Anfahrt bemessen. Alle benötigten Ersatzteile zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit werden nach geltender Ersatzteil-
Preisliste weiterverrechnet. Für die Behebung von Störfällen und Durchführung von Reparaturen ist die mündliche Beauftragung telefonisch oder vor Ort durch einen Mitarbeiter des
Kunden als verbindlich anzuerkennen. Werden zusätzliche Filter-Systeme auf Wunsch des Kunden in Wasserspendern integriert, sind die Kosten für die Filter, insbesondere Kalkfilter,
je nach Aufwand vom Kunden zu übernehmen. Ab einer Karbonat-Härte von 14°dKH ist der Einsatz von Kalkfiltern bei Heißwasser-Mietgeräten verpflichtend. Für Schäden, die aufgrund
der vorherrschenden Wasserqualität aus dem Leitungsnetz des Kunden an den leitungsgebundenen Wasserspendern entstehen, übernimmt Culligan keine Haftung. Die Kosten zur
Behebung dieser Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
10. Widerrufsbelehrung für Privatkunden It. FAGG
10.1. RÜCKTRITTSFRIST. Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage. Sie beginnt: a) bei Kaufverträgen mit dem Tag. an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter,
nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert
werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, c) bei
Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der
letzten Teilsendung erlangt. Bei den gegenständlichen Produkten beginnt sie daher mit dem Erhalt der ersten Lieferung bei Wasserspendern mit Flaschenbezug bzw. mit Einbau des
Festwasserspenders.
10.2. FORM. Der Rücktritt hat schriftlich mit Unterschrift des Kunden zu erfolgen. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular im Anhang verwenden. Die Rücktrittsfrist ist
gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Widerruf ist per Brief, Fax oder Scan per E-Mail an die untenstehenden Kontaktdaten zu übermitteln.
10.3. FOLGEN. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich (falls angefallen) der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt bzw. einem Mitarbeiter/Autorisiertem übergeben haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
10.4. AUSSCHLUSS. Gemäß §18 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt das zuvor genannte Rücktrittsrecht nicht: a) für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, b) für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, c) für
Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der
Lieferung entfernt wurde, d) für Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
10.5. VERSAND. Bei der Versendung von Retourware übernimmt Culligan die Kosten für den Rückversand.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. GERICHTSSTAND. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bedingungen gilt das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes von Culligan als vereinbart.
11.2. RECHTSWAHL Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksam gewordenen soll eine solche Bestimmung gelten, welche dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11.4. Als Erfüllungs- und Gerichtsstandort gilt Wien.
Kontakt bei Widerruf: Culligan Austria GmbH, Brunner Straße 77-79, 1230 Wien, kontakt@culligan.at
Datenschutz: Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise auf unserer Homepage.
Stand 07/2024